Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein ohne Genehmigung? Die Antwort erhalten Sie hier

Wenn Sie wissen möchten, Wie groß Ihr Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein darf, sollten Sie unseren Ratgeber lesen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

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Mit einem Balkonkraftwerk können Sie auch ohne große Dachanlage Ihren eigenen Strom produzieren. Die Kompaktheit und der geringe Aufwand mit der Installation sind hier die entscheidenden Vorteile. Doch auch bei Mini-PV-Anlagen hat der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzusprechen, denn eine Einsteck-PV-Anlage ist unter Umständen ebenfalls genehmigungspflichtig. Doch ab welcher Leistung muss ich mir darüber bei meiner Mini-PV-Anlage Gedanken machen? Dieser Beitrag verrät es Ihnen.

Die offiziell erlaubte Maximalleistung

Sie möchten mit Ihrer Stecker-Solaranlage voll durchstarten und sofort am liebsten Ihren gesamten Haushalt mit Strom versorgen? Ganz so einfach lässt sich das nicht umsetzen, denn es gilt die Maximalleistung zu berücksichtigen, die für Balkonkraftwerke zulässig ist. In Deutschland liegt die maximal erlaubte Einspeiseleistung bei 600 Watt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Solaranlagen auf dem Balkon bis zu dieser Grenze nicht anmeldepflichtig wären. In Deutschland existiert eine solche Bagatellgrenze nämlich nicht. Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks ist in jedem Fall erforderlich.

<span class=“highlight-section-blue“>Sie fragen sich, warum bei der Einspeiseleistung ein Maximalwert existiert? Das hat einfache Sicherheitsgründe. Größere Anlagen führen irgendwann auch zu größeren Risiken, denen Privatleute auf ihrem Balkon nicht ausgesetzt sein sollen. Bei zu hoher Einspeisung könnten die Kabel aufgrund der Hitzeentwicklung im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Daher begrenzt der Gesetzgeber die Einspeiseleistung pro Haushalt auf 600 Watt.</span>

Was ist eine Überbelegung bei Balkonkraftwerken?

Mehr als 600 Watt gehen bei der Stromerzeugung auf dem Balkon auf keinen Fall? Das ist nicht richtig, denn größere Anlagen sind durchaus erlaubt und auch sinnvoll. Stecker-Solargeräte dürfen mit mehr Watt ausgestattet sein, nur die Einspeisung bleibt weiterhin auf den genannten Maximalwert beschränkt.

Ein Beispiel: An Ihrem Standort sind die Wetterbedingungen häufig nicht optimal, weshalb Ihre Anlage von einer Leistungsfähigkeit von 100 Prozent weit entfernt ist. Nehmen wir an, dass Ihre Anlage nur 60 Prozent erreicht bei einer Ausstattung mit 600 Watt. Sie können in diesem Fall nur 360 Watt einspeisen, obwohl 600 Watt erlaubt wären. Entscheiden Sie sich für eine Überbelegung mit einem Balkonkraftwerk mit 1000 Watt, erreichen Sie bei 60 Prozent Auslastung genau den Maximalwert von 600 Watt für die Einspeisung.

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?

In Deutschland besteht eine Pflicht, seine Solaranlage ins Marktstammdatenregister eintragen zu lassen. Wenn Sie das nicht fristgerecht erledigen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Vergütung nach dem EEG oder KWKG verlieren. Außerdem droht ein Bußgeld nach EnWG (§95). Es ist daher keine gute Idee, die Registrierung zu versäumen.

Die Pflicht zur Eintragung besteht auch dann, wenn Sie keine Vergütung erhalten oder nicht mehr erhalten. Möchten Sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder sich die Anlage von einer Bank finanzieren lassen, müssen Sie ohnehin einen Beweis für die erfolgte Eintragung vorlegen können. Denn Bank und Förderer möchten wissen, ob Sie Ihre Solaranlage bereits errichtet und in Betrieb genommen haben.

FAQ

Ist ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung erlaubt?

Nein, Sie müssen Ihre Mini-Solaranlage in jedem Fall anmelden. Das sieht die Marktstammdatenregisterverordnung vor. Al

Wie viel Leistung darf meine Solaranlage auf dem Balkon haben?

Die maximal erlaubte Einspeiseleistung liegt bei 600 Watt. Die Wechselrichter sind so konfiguriert, dass sie den erzeugten Strom automatisch auf diesen Wert runterregeln.

Kann ich die Mini-PV-Anlage überall einstecken?

Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk an jeder haushaltsüblichen Schuko-Steckdose verwenden. Schuko steht für Schutz-Kontakt. Eine Stärke von 2,6 Ampere darf der eingespeiste Strom aber nicht übersteigen. Auf der sicheren Seite sind Sie immer dann, wenn Ihre Anlage den DGS-Standards genügt.

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